Autonomes Fahren 10.05.2017 In   den   90er   Jahren   ist   bereits   ein   Auto   autonom   von   München   bis   Paris   gefahren.   Mit   innovativer Technik   einer   deutschen   Universität.   Mittlerweile   ist   man   soweit,   dass   man   nicht   mehr   nur   die Straße zum Ziel hat, sondern das autonome Fahren für praktisch jede Umgebung. Die   grundlegende   Technik   für   autonomes   Fahren   ist   also   weit   älter,   als   die   aktuellen   Meldungen vermuten lassen. Die größte Hürde für den praktischen Einsatz ist die juristische Frage, wer, im Falle eines Unfalls, in    Haftung    genommen    wird.    Der    Halter    des    Fahrzeugs?    Der    Fahrer,    der    die    Kontrolle    dem Autopiloten überlässt? Oder der Hersteller? Erst   die   Klärung   dieser   juristischen   Fragen   erlaubt   den   praktischen   Einsatz   von   Autopiloten   in Straßenfahrzeugen. Um    die    rechtlichen    Fragen,    im    Falle    eines    Unfalls,    klären    zu    können,    wird    hierfür    auch    ein Datenschreiber   notwendig   sein,   ähnlich   wie   im   Flugzeug,   der   alle   Bewegungen   und   Manöver aufzeichnet. Damit    das    Fahrzeug    navigieren    kann,    ist    eine    permanente    Verbindung    zum    GPS-System notwendig. Anders ausgedrückt, das Fahrzeug weiß in jeder Sekunde, wo es sich befindet. Und   damit   werden   auch   die   Bewegungen   des   Nutzers   dokumentiert.   Etwas,   was   nicht   jedem,   in jedem Fall, gefallen wird. Jetzt   könnte   man   meinen,   dass   die   Geschichte   hier   zu   Ende   ist   und   es   eigentlich   nur   noch   um   die Frage geht, inwieweit Autofahrer bereit sind, das Fahren einem Autopiloten zu überlassen. Wenn   wir   unseren   Blick   jedoch   etwas   auffächern,   kommen   noch   einige   wirtschaftlich   relevante Aspekte hinzu. Und diese betreffen ganze Berufsgruppen. Für LKW-Fahrer gibt es gesetzliche Vorschriften, die Lenkzeiten und Pausenzeiten regulieren. Ein   Autopilot   benötigt   keine   Pausen.   Ein   autonom   fahrender   LKW   kann   praktisch   rund   um   die   Uhr fahren.   Und   ich   wage   zu   behaupten,   dass   es   nicht   mehr   lange   dauern   wird,   bis   dem   autonom fahrenden PKW der autonom gelenkte LKW folgen wird. Auch die Taxibranche darf sich auf entsprechende Veränderungen gefasst machen. Und    auch    die    Abschleppdienste.    Autonom    fahrende    Fahrzeuge    werden    die    Unfallzahlen, insbesondere die, an denen LKWs beteiligt sind, drastisch reduzieren. Gut   für   die   Versicherungen?   Sicher.   Aber   weniger   Schadensregulierung   bedeutet   auch   weniger dafür notwendiges Personal. Ein   bedeutender   Effekt   wird   die   Staureduzierung   sein.   Denn   autonome   Fahrzeuge   können   wahrhaft vorausschauendes   Fahren   praktizieren   und   ihre   Geschwindigkeit   über   hunderte   Kilometer   hinweg derart an den Verkehrsfluss anpassen, dass es zu keinem Stau mehr kommt. Zu   bedenken   sind   aber   auch   ethische   Probleme,   die   beim   Einsatz   von   Computern   als   “Fahrer   “   zum tragen kommen. Derzeit wird exemplarisch über folgenden Fall spekuliert. Ein Kinderwagen rollt auf die Fahrbahn. Auf der Gegenfahrbahn fährt ein Motorradfahrer. Dem Kinderwagen auszuweichen, würde unweigerlich zur Kollision mit dem Motorradfahrer führen. Wie soll der Computer des autonomen Fahrzeugs reagieren? a.) Soll er dem Kinderwagen ausweichen und den Motorradfahrer treffen? b.) Soll er den Motorradfahrer verschonen und den Kinderwagen treffen? Vordergründig ist dies eine Frage der Ethik. Wessen Leben ist mehr wert? Das des Kleinkindes? Oder   das   des   Motorradfahrers?   Von   dem   wir   nicht   wissen,   ob   er   Jugendlicher,   Erwachsener   oder „Rentner“ ist. Aus Sicht der Evolution ist die Sache einfach. Der Schutz von Nachwuchs hat Vorrang! Jede Mutter wird das ebenso sehen. Es ist sogar möglich, dass auch der Motorradfahrer es so sehen würde. Was   aber,   wenn   da   nicht   ein   Motorradfahrer   ist,   sondern   eine   Gruppe   von   Fahrradfahrern?   Ab   wie vielen   Menschen   unterschiedlichen   Alters   ist   eine   Entscheidung   zum   Nachteil   des   Kleinkindes   zu wählen? Drei Leben gegen eins? Ist das vertretbar? Ich denke, mit herkömmlicher menschlicher Ethik ist dieses Problem nicht lösbar. Was bleibt, ist eine juristische Klärung. Darf ein autonom gesteuertes Fahrzeug in den Gegenverkehr hinein ausweichen? In diesem Fall würde der Computer zum Unfallverursacher. Man   würde   einem   Computer   eine   Entscheidungsbefugnis   überlassen,   die   soweit   geht,   dass   er   über den Tod von Menschen entscheiden kann. Dies   ist   etwas,   was   nicht   sein   darf.   Was   niemals   sein   darf.   Nicht   einmal   Menschen   sollten   die Befugnis haben, über Leben und Tod eines Menschen entscheiden zu dürfen. Auch der Schutz von Unbeteiligten darf hier nicht unerwähnt bleiben. Es   darf   nicht   sein,   dass   jemand   Schaden   nimmt,   weil   er   auf   dem   Teil   einer   öffentlichen   Straße unterwegs ist, der für ein Ausweichmanöver benötigt wird. Streng genommen gibt es für die Programmierung eines Computers nur eine Wahl. Er   darf   alle   Maßnahmen   ergreifen,   um   einen   Unfall   zu   vermeiden,   ohne   selbst   einen   Unfall   zu verursachen. Das heißt, er darf nicht darüber entscheiden, ob er Unbeteiligte gefährdet. Im   Fall   des   o.g.   Beispiels   mit   dem   Kinderwagen   bleibt   so   nichts   anderes,   als   die   Vollbremsung,   die hier den Schaden nur minimieren kann. Da ich weiß, wie sehr Kinderwagen die Emotionen berühren, hier noch ein anderes Szenario. Auf   dem   Motorrad   sitzen   ein   Mann   und   eine   Frau.   Der   Computer   weicht   dem   Kinderwagen   aus, wodurch der Mann und die Frau sterben. Das ein Jahr alte Kind der Beiden wird zum Vollwaisen…. Während    die    Besitzerin    des    Kinderwagens,    ihr    Kleinkind    auf    dem    Arm    haltend,    den    leeren Kinderwagen von der Straße zieht. Noch   einmal.   Auch   aus   ethischen   Gründen   dürfen   wir   niemals   einem   Computer   die   Wahl   lassen, wen er direkt oder indirekt tötet! Und   was   ist   mit   dem   Programmierer,   der   eine   Software   entwickelt,   die   dem   Computer   diese   Wahl lässt?   Wird   der   Programmierer   dadurch   mitschuldig,   wenn   durch   diese   Wahlmöglichkeit   ein   Mensch stirbt? Wenn   ein   Fußgänger,   ohne   auf   den   Verkehr   zu   achten,   auf   eine   Straße   läuft   und   ein   Auto   nicht mehr   rechtzeitig   bremsen   kann,   ist   dies   ein   Unfall,   der   vom   Fußgänger   verursacht   wurde.   Stirbt der Fußgänger liegt eine unfallbedingte Tötung vor. Kommt    es    zum    Unfall,    weil    der    Autofahrer    abgelenkt    war    (Alkohol,    Smartphone,    überhöhte Geschwindigkeit) wird aus dem Unfall ein Fall von fahrlässiger Tötung. Versucht   der   Autofahrer   eine   Ausweichmanöver   und   kollidiert   dabei   mit   anderen   Fußgängern,   ist dies   eine   Einbeziehung   von   Unbeteiligten.   Hier   besteht   die   Gefahr   der   Tötung   von   Menschen   durch eine   bewusste   Entscheidung.   Streng   genommen   eine   Art   absichtliche   Tötung.   Schließlich   schützt man    den,    der    den    Unfall    verursacht    hat,    um    Menschen    zu    schädigen,    die    am    eigentlichen Unfallgeschehen unbeteiligt sind. Kann   man   bei   einem   Menschen   noch   von   Instinktreaktionen   sprechen,   ist   dies   beim   Computer nicht    möglich.    Der    Computer    rechnet    ohne    Angst,    ohne    Instinkt.    Er    folgt    strikt    seinen Programmanweisungen.   Und   wenn   in   diesen   Programmanweisungens   steht,   dass   er,   aus   welchem Grund   auch   immer,   den   Tod   von   Unbeteiligten   in   Kauf   nehmen   soll,   dann   sprechen   wir   hier   von einer absichtlichen Tötung. Wenn    ich    über    Regeln    zum    autonomen    Fahren    entscheiden    müsste,    dann    würde    ich    es    auf bestimmte Strecken einschränken. Auf der Autobahn würde ich es vordringlich empfehlen. Auf Landstraßen würde ich es erlauben. In Städten würde ich es einschränken. Warum? Weil wir über eine Technik sprechen, die noch in den Kinderschuhen steckt. Und eine solche, sollte man nicht bedenkenlos freigeben. Fazit: Der   Umstieg   auf   Elektroautos   und   auf   autonomes   Fahren   bedeutet   für   den   Verbraucher   den Umstieg     auf     eine     neue     Art     der     Mobilität.     Eine     modernere     Art,     die     das     Autofahren umweltfreundlicher,   sicherer   und   bequemer   machen   wird.   Und   auch   abwechslungsreicher,   da   ja der Fahrer entscheidet, ob er oder der Autopilot fährt. Was   für   den   Verbraucher   lediglich   die   Gewöhnung   an   etwas   Neues   bedeutet,   wird   der   Wirtschaft Veränderungen   präsentieren,   die   in   ihrem   vollen   Umfang   heute   noch   nicht   abgesehen   werden können. Sicher ist nur, dass es ganze Berufsgruppen treffen wird. Erinnert sich noch jemand daran, dass es früher den Beruf des Tankwarts gab? Kann man sich vorstellen, dass es in 20 bis 30 Jahren in Amerika keinen Trucker mehr geben wird? Kann man sich vorstellen, was ein Trucker sagen würde, wenn man ihm das prophezeit? Nicht   nur   das   Klima   dieses   Planeten   verändert   sich.   Auch   die   Gesellschaft,   die   Industrie   und   die Berufe   blicken   deutlichen   Veränderungen   entgegen.   Je   früher   man   sie   sieht,   desto   besser   kann man sich darauf vorbereiten.
Auto
Autonomes Fahren 10.05.2017 In   den   90er   Jahren   ist   bereits   ein   Auto   autonom   von   München   bis Paris     gefahren.     Mit     innovativer     Technik     einer     deutschen Universität.   Mittlerweile   ist   man   soweit,   dass   man   nicht   mehr   nur die    Straße    zum    Ziel    hat,    sondern    das    autonome    Fahren    für praktisch jede Umgebung. Die   grundlegende   Technik   für   autonomes   Fahren   ist   also   weit älter, als die aktuellen Meldungen vermuten lassen. Die   größte   Hürde   für   den   praktischen   Einsatz   ist   die   juristische Frage, wer, im Falle eines Unfalls, in    Haftung    genommen    wird.    Der    Halter    des    Fahrzeugs?    Der Fahrer,   der   die   Kontrolle   dem   Autopiloten   überlässt?   Oder   der Hersteller? Erst     die     Klärung     dieser     juristischen     Fragen     erlaubt     den praktischen Einsatz von Autopiloten in Straßenfahrzeugen. Um    die    rechtlichen    Fragen,    im    Falle    eines    Unfalls,    klären    zu können,   wird   hierfür   auch   ein   Datenschreiber   notwendig   sein, ähnlich    wie    im    Flugzeug,    der    alle    Bewegungen    und    Manöver aufzeichnet. Damit    das    Fahrzeug    navigieren    kann,    ist    eine    permanente Verbindung zum GPS-System notwendig. Anders   ausgedrückt,   das   Fahrzeug   weiß   in   jeder   Sekunde,   wo   es sich befindet. Und     damit     werden     auch     die     Bewegungen     des     Nutzers dokumentiert.   Etwas,   was   nicht   jedem,   in   jedem   Fall,   gefallen wird. Jetzt   könnte   man   meinen,   dass   die   Geschichte   hier   zu   Ende   ist und    es    eigentlich    nur    noch    um    die    Frage    geht,    inwieweit Autofahrer     bereit     sind,     das     Fahren     einem     Autopiloten     zu überlassen. Wenn   wir   unseren   Blick   jedoch   etwas   auffächern,   kommen   noch einige wirtschaftlich relevante Aspekte hinzu. Und diese betreffen ganze Berufsgruppen. Für   LKW-Fahrer   gibt   es   gesetzliche   Vorschriften,   die   Lenkzeiten und Pausenzeiten regulieren. Ein   Autopilot   benötigt   keine   Pausen.   Ein   autonom   fahrender   LKW kann    praktisch    rund    um    die    Uhr    fahren.    Und    ich    wage    zu behaupten,    dass    es    nicht    mehr    lange    dauern    wird,    bis    dem autonom fahrenden PKW der autonom gelenkte LKW folgen wird. Auch   die   Taxibranche   darf   sich   auf   entsprechende   Veränderungen gefasst machen. Und   auch   die   Abschleppdienste.   Autonom   fahrende   Fahrzeuge werden    die    Unfallzahlen,    insbesondere    die,    an    denen    LKWs beteiligt sind, drastisch reduzieren. Gut       für       die       Versicherungen?       Sicher.       Aber       weniger Schadensregulierung   bedeutet   auch   weniger   dafür   notwendiges Personal. Ein    bedeutender    Effekt    wird    die    Staureduzierung    sein.    Denn autonome   Fahrzeuge   können   wahrhaft   vorausschauendes   Fahren praktizieren   und   ihre   Geschwindigkeit   über   hunderte   Kilometer hinweg   derart   an   den   Verkehrsfluss   anpassen,   dass   es   zu   keinem Stau mehr kommt. Zu   bedenken   sind   aber   auch   ethische   Probleme,   die   beim   Einsatz von Computern als “Fahrer “ zum tragen kommen. Derzeit wird exemplarisch über folgenden Fall spekuliert. Ein Kinderwagen rollt auf die Fahrbahn. Auf der Gegenfahrbahn fährt ein Motorradfahrer. Dem     Kinderwagen     auszuweichen,     würde     unweigerlich     zur Kollision mit dem Motorradfahrer führen. Wie soll der Computer des autonomen Fahrzeugs reagieren? a.) Soll      er      dem      Kinderwagen      ausweichen      und      den Motorradfahrer treffen? b.) Soll     er     den     Motorradfahrer     verschonen     und     den Kinderwagen treffen? Vordergründig   ist   dies   eine   Frage   der   Ethik.   Wessen   Leben   ist mehr wert? Das des Kleinkindes? Oder   das   des   Motorradfahrers?   Von   dem   wir   nicht   wissen,   ob   er Jugendlicher, Erwachsener oder „Rentner“ ist. Aus   Sicht   der   Evolution   ist   die   Sache   einfach.   Der   Schutz   von Nachwuchs hat Vorrang! Jede Mutter wird das ebenso sehen. Es   ist   sogar   möglich,   dass   auch   der   Motorradfahrer   es   so   sehen würde. Was   aber,   wenn   da   nicht   ein   Motorradfahrer   ist,   sondern   eine Gruppe      von      Fahrradfahrern?      Ab      wie      vielen      Menschen unterschiedlichen   Alters   ist   eine   Entscheidung   zum   Nachteil   des Kleinkindes zu wählen? Drei Leben gegen eins? Ist das vertretbar? Ich    denke,    mit    herkömmlicher    menschlicher    Ethik    ist    dieses Problem nicht lösbar. Was bleibt, ist eine juristische Klärung. Darf    ein    autonom    gesteuertes    Fahrzeug    in    den    Gegenverkehr hinein ausweichen? In diesem Fall würde der Computer zum Unfallverursacher. Man     würde     einem     Computer     eine     Entscheidungsbefugnis überlassen,   die   soweit   geht,   dass   er   über   den   Tod   von   Menschen entscheiden kann. Dies   ist   etwas,   was   nicht   sein   darf.   Was   niemals   sein   darf.   Nicht einmal   Menschen   sollten   die   Befugnis   haben,   über   Leben   und   Tod eines Menschen entscheiden zu dürfen. Auch   der   Schutz   von   Unbeteiligten   darf   hier   nicht   unerwähnt bleiben. Es   darf   nicht   sein,   dass   jemand   Schaden   nimmt,   weil   er   auf   dem Teil     einer     öffentlichen     Straße     unterwegs     ist,     der     für     ein Ausweichmanöver benötigt wird. Streng    genommen    gibt    es    für    die    Programmierung    eines Computers nur eine Wahl. Er   darf   alle   Maßnahmen   ergreifen,   um   einen   Unfall   zu   vermeiden, ohne selbst einen Unfall zu verursachen. Das   heißt,   er   darf   nicht   darüber   entscheiden,   ob   er   Unbeteiligte gefährdet. Im   Fall   des   o.g.   Beispiels   mit   dem   Kinderwagen   bleibt   so   nichts anderes,    als    die    Vollbremsung,    die    hier    den    Schaden    nur minimieren kann. Da   ich   weiß,   wie   sehr   Kinderwagen   die   Emotionen   berühren,   hier noch ein anderes Szenario. Auf   dem   Motorrad   sitzen   ein   Mann   und   eine   Frau.   Der   Computer weicht   dem   Kinderwagen   aus,   wodurch   der   Mann   und   die   Frau sterben. Das ein Jahr alte Kind der Beiden wird zum Vollwaisen…. Während   die   Besitzerin   des   Kinderwagens,   ihr   Kleinkind   auf   dem Arm haltend, den leeren Kinderwagen von der Straße zieht. Noch   einmal.   Auch   aus   ethischen   Gründen   dürfen   wir   niemals einem   Computer   die   Wahl   lassen,   wen   er   direkt   oder   indirekt tötet! Und    was    ist    mit    dem    Programmierer,    der    eine    Software entwickelt,    die    dem    Computer    diese    Wahl    lässt?    Wird    der Programmierer      dadurch      mitschuldig,      wenn      durch      diese Wahlmöglichkeit ein Mensch stirbt? Wenn   ein   Fußgänger,   ohne   auf   den   Verkehr   zu   achten,   auf   eine Straße   läuft   und   ein   Auto   nicht   mehr   rechtzeitig   bremsen   kann, ist   dies   ein   Unfall,   der   vom   Fußgänger   verursacht   wurde.   Stirbt der Fußgänger liegt eine unfallbedingte Tötung vor. Kommt    es    zum    Unfall,    weil    der    Autofahrer    abgelenkt    war (Alkohol,   Smartphone,   überhöhte   Geschwindigkeit)   wird   aus   dem Unfall ein Fall von fahrlässiger Tötung. Versucht    der    Autofahrer    eine    Ausweichmanöver    und    kollidiert dabei   mit   anderen   Fußgängern,   ist   dies   eine   Einbeziehung   von Unbeteiligten.   Hier   besteht   die   Gefahr   der   Tötung   von   Menschen durch   eine   bewusste   Entscheidung.   Streng   genommen   eine   Art absichtliche   Tötung.   Schließlich   schützt   man   den,   der   den   Unfall verursacht   hat,   um   Menschen   zu   schädigen,   die   am   eigentlichen Unfallgeschehen unbeteiligt sind. Kann    man    bei    einem    Menschen    noch    von    Instinktreaktionen sprechen,   ist   dies   beim   Computer   nicht   möglich.   Der   Computer rechnet    ohne    Angst,    ohne    Instinkt.    Er    folgt    strikt    seinen Programmanweisungen.          Und          wenn          in          diesen Programmanweisungens   steht,   dass   er,   aus   welchem   Grund   auch immer,   den   Tod   von   Unbeteiligten   in   Kauf   nehmen   soll,   dann sprechen wir hier von einer absichtlichen Tötung. Wenn    ich    über    Regeln    zum    autonomen    Fahren    entscheiden müsste,     dann     würde     ich     es     auf     bestimmte     Strecken einschränken. Auf der Autobahn würde ich es vordringlich empfehlen. Auf Landstraßen würde ich es erlauben. In Städten würde ich es einschränken. Warum?   Weil   wir   über   eine   Technik   sprechen,   die   noch   in   den Kinderschuhen steckt. Und eine solche, sollte man nicht bedenkenlos freigeben. Fazit: Der    Umstieg    auf    Elektroautos    und    auf    autonomes    Fahren bedeutet   für   den   Verbraucher   den   Umstieg   auf   eine   neue   Art   der Mobilität.      Eine      modernere      Art,      die      das      Autofahren umweltfreundlicher,   sicherer   und   bequemer   machen   wird.   Und auch   abwechslungsreicher,   da   ja   der   Fahrer   entscheidet,   ob   er oder der Autopilot fährt. Was    für    den    Verbraucher    lediglich    die    Gewöhnung    an    etwas Neues   bedeutet,   wird   der   Wirtschaft   Veränderungen   präsentieren, die   in   ihrem   vollen   Umfang   heute   noch   nicht   abgesehen   werden können. Sicher ist nur, dass es ganze Berufsgruppen treffen wird. Erinnert   sich   noch   jemand   daran,   dass   es   früher   den   Beruf   des Tankwarts gab? Kann   man   sich   vorstellen,   dass   es   in   20   bis   30   Jahren   in   Amerika keinen Trucker mehr geben wird? Kann   man   sich   vorstellen,   was   ein   Trucker   sagen   würde,   wenn man ihm das prophezeit? Nicht   nur   das   Klima   dieses   Planeten   verändert   sich.   Auch   die Gesellschaft,    die    Industrie    und    die    Berufe    blicken    deutlichen Veränderungen   entgegen.   Je   früher   man   sie   sieht,   desto   besser kann man sich darauf vorbereiten.
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