Autonomes Fahren
10.05.2017
In
den
90er
Jahren
ist
bereits
ein
Auto
autonom
von
München
bis
Paris
gefahren.
Mit
innovativer
Technik
einer
deutschen
Universität.
Mittlerweile
ist
man
soweit,
dass
man
nicht
mehr
nur
die
Straße zum Ziel hat, sondern das autonome Fahren für praktisch jede Umgebung.
Die
grundlegende
Technik
für
autonomes
Fahren
ist
also
weit
älter,
als
die
aktuellen
Meldungen
vermuten lassen.
Die größte Hürde für den praktischen Einsatz ist die juristische Frage, wer, im Falle eines Unfalls,
in
Haftung
genommen
wird.
Der
Halter
des
Fahrzeugs?
Der
Fahrer,
der
die
Kontrolle
dem
Autopiloten überlässt? Oder der Hersteller?
Erst
die
Klärung
dieser
juristischen
Fragen
erlaubt
den
praktischen
Einsatz
von
Autopiloten
in
Straßenfahrzeugen.
Um
die
rechtlichen
Fragen,
im
Falle
eines
Unfalls,
klären
zu
können,
wird
hierfür
auch
ein
Datenschreiber
notwendig
sein,
ähnlich
wie
im
Flugzeug,
der
alle
Bewegungen
und
Manöver
aufzeichnet.
Damit
das
Fahrzeug
navigieren
kann,
ist
eine
permanente
Verbindung
zum
GPS-System
notwendig.
Anders ausgedrückt, das Fahrzeug weiß in jeder Sekunde, wo es sich befindet.
Und
damit
werden
auch
die
Bewegungen
des
Nutzers
dokumentiert.
Etwas,
was
nicht
jedem,
in
jedem Fall, gefallen wird.
Jetzt
könnte
man
meinen,
dass
die
Geschichte
hier
zu
Ende
ist
und
es
eigentlich
nur
noch
um
die
Frage geht, inwieweit Autofahrer bereit sind, das Fahren einem Autopiloten zu überlassen.
Wenn
wir
unseren
Blick
jedoch
etwas
auffächern,
kommen
noch
einige
wirtschaftlich
relevante
Aspekte hinzu.
Und diese betreffen ganze Berufsgruppen.
Für LKW-Fahrer gibt es gesetzliche Vorschriften, die Lenkzeiten und Pausenzeiten regulieren.
Ein
Autopilot
benötigt
keine
Pausen.
Ein
autonom
fahrender
LKW
kann
praktisch
rund
um
die
Uhr
fahren.
Und
ich
wage
zu
behaupten,
dass
es
nicht
mehr
lange
dauern
wird,
bis
dem
autonom
fahrenden PKW der autonom gelenkte LKW folgen wird.
Auch die Taxibranche darf sich auf entsprechende Veränderungen gefasst machen.
Und
auch
die
Abschleppdienste.
Autonom
fahrende
Fahrzeuge
werden
die
Unfallzahlen,
insbesondere die, an denen LKWs beteiligt sind, drastisch reduzieren.
Gut
für
die
Versicherungen?
Sicher.
Aber
weniger
Schadensregulierung
bedeutet
auch
weniger
dafür notwendiges Personal.
Ein
bedeutender
Effekt
wird
die
Staureduzierung
sein.
Denn
autonome
Fahrzeuge
können
wahrhaft
vorausschauendes
Fahren
praktizieren
und
ihre
Geschwindigkeit
über
hunderte
Kilometer
hinweg
derart an den Verkehrsfluss anpassen, dass es zu keinem Stau mehr kommt.
Zu
bedenken
sind
aber
auch
ethische
Probleme,
die
beim
Einsatz
von
Computern
als
“Fahrer
“
zum
tragen kommen.
Derzeit wird exemplarisch über folgenden Fall spekuliert.
Ein Kinderwagen rollt auf die Fahrbahn.
Auf der Gegenfahrbahn fährt ein Motorradfahrer.
Dem Kinderwagen auszuweichen, würde unweigerlich zur Kollision mit dem Motorradfahrer führen.
Wie soll der Computer des autonomen Fahrzeugs reagieren?
a.)
Soll er dem Kinderwagen ausweichen und den Motorradfahrer treffen?
b.)
Soll er den Motorradfahrer verschonen und den Kinderwagen treffen?
Vordergründig ist dies eine Frage der Ethik. Wessen Leben ist mehr wert? Das des Kleinkindes?
Oder
das
des
Motorradfahrers?
Von
dem
wir
nicht
wissen,
ob
er
Jugendlicher,
Erwachsener
oder
„Rentner“ ist.
Aus Sicht der Evolution ist die Sache einfach. Der Schutz von Nachwuchs hat Vorrang!
Jede Mutter wird das ebenso sehen.
Es ist sogar möglich, dass auch der Motorradfahrer es so sehen würde.
Was
aber,
wenn
da
nicht
ein
Motorradfahrer
ist,
sondern
eine
Gruppe
von
Fahrradfahrern?
Ab
wie
vielen
Menschen
unterschiedlichen
Alters
ist
eine
Entscheidung
zum
Nachteil
des
Kleinkindes
zu
wählen?
Drei Leben gegen eins? Ist das vertretbar?
Ich denke, mit herkömmlicher menschlicher Ethik ist dieses Problem nicht lösbar.
Was bleibt, ist eine juristische Klärung.
Darf ein autonom gesteuertes Fahrzeug in den Gegenverkehr hinein ausweichen?
In diesem Fall würde der Computer zum Unfallverursacher.
Man
würde
einem
Computer
eine
Entscheidungsbefugnis
überlassen,
die
soweit
geht,
dass
er
über
den Tod von Menschen entscheiden kann.
Dies
ist
etwas,
was
nicht
sein
darf.
Was
niemals
sein
darf.
Nicht
einmal
Menschen
sollten
die
Befugnis haben, über Leben und Tod eines Menschen entscheiden zu dürfen.
Auch der Schutz von Unbeteiligten darf hier nicht unerwähnt bleiben.
Es
darf
nicht
sein,
dass
jemand
Schaden
nimmt,
weil
er
auf
dem
Teil
einer
öffentlichen
Straße
unterwegs ist, der für ein Ausweichmanöver benötigt wird.
Streng genommen gibt es für die Programmierung eines Computers nur eine Wahl.
Er
darf
alle
Maßnahmen
ergreifen,
um
einen
Unfall
zu
vermeiden,
ohne
selbst
einen
Unfall
zu
verursachen.
Das heißt, er darf nicht darüber entscheiden, ob er Unbeteiligte gefährdet.
Im
Fall
des
o.g.
Beispiels
mit
dem
Kinderwagen
bleibt
so
nichts
anderes,
als
die
Vollbremsung,
die
hier den Schaden nur minimieren kann.
Da ich weiß, wie sehr Kinderwagen die Emotionen berühren, hier noch ein anderes Szenario.
Auf
dem
Motorrad
sitzen
ein
Mann
und
eine
Frau.
Der
Computer
weicht
dem
Kinderwagen
aus,
wodurch der Mann und die Frau sterben.
Das ein Jahr alte Kind der Beiden wird zum Vollwaisen….
Während
die
Besitzerin
des
Kinderwagens,
ihr
Kleinkind
auf
dem
Arm
haltend,
den
leeren
Kinderwagen von der Straße zieht.
Noch
einmal.
Auch
aus
ethischen
Gründen
dürfen
wir
niemals
einem
Computer
die
Wahl
lassen,
wen er direkt oder indirekt tötet!
Und
was
ist
mit
dem
Programmierer,
der
eine
Software
entwickelt,
die
dem
Computer
diese
Wahl
lässt?
Wird
der
Programmierer
dadurch
mitschuldig,
wenn
durch
diese
Wahlmöglichkeit
ein
Mensch
stirbt?
Wenn
ein
Fußgänger,
ohne
auf
den
Verkehr
zu
achten,
auf
eine
Straße
läuft
und
ein
Auto
nicht
mehr
rechtzeitig
bremsen
kann,
ist
dies
ein
Unfall,
der
vom
Fußgänger
verursacht
wurde.
Stirbt
der Fußgänger liegt eine unfallbedingte Tötung vor.
Kommt
es
zum
Unfall,
weil
der
Autofahrer
abgelenkt
war
(Alkohol,
Smartphone,
überhöhte
Geschwindigkeit) wird aus dem Unfall ein Fall von fahrlässiger Tötung.
Versucht
der
Autofahrer
eine
Ausweichmanöver
und
kollidiert
dabei
mit
anderen
Fußgängern,
ist
dies
eine
Einbeziehung
von
Unbeteiligten.
Hier
besteht
die
Gefahr
der
Tötung
von
Menschen
durch
eine
bewusste
Entscheidung.
Streng
genommen
eine
Art
absichtliche
Tötung.
Schließlich
schützt
man
den,
der
den
Unfall
verursacht
hat,
um
Menschen
zu
schädigen,
die
am
eigentlichen
Unfallgeschehen unbeteiligt sind.
Kann
man
bei
einem
Menschen
noch
von
Instinktreaktionen
sprechen,
ist
dies
beim
Computer
nicht
möglich.
Der
Computer
rechnet
ohne
Angst,
ohne
Instinkt.
Er
folgt
strikt
seinen
Programmanweisungen.
Und
wenn
in
diesen
Programmanweisungens
steht,
dass
er,
aus
welchem
Grund
auch
immer,
den
Tod
von
Unbeteiligten
in
Kauf
nehmen
soll,
dann
sprechen
wir
hier
von
einer absichtlichen Tötung.
Wenn
ich
über
Regeln
zum
autonomen
Fahren
entscheiden
müsste,
dann
würde
ich
es
auf
bestimmte Strecken einschränken.
Auf der Autobahn würde ich es vordringlich empfehlen.
Auf Landstraßen würde ich es erlauben.
In Städten würde ich es einschränken.
Warum? Weil wir über eine Technik sprechen, die noch in den Kinderschuhen steckt.
Und eine solche, sollte man nicht bedenkenlos freigeben.
Fazit:
Der
Umstieg
auf
Elektroautos
und
auf
autonomes
Fahren
bedeutet
für
den
Verbraucher
den
Umstieg
auf
eine
neue
Art
der
Mobilität.
Eine
modernere
Art,
die
das
Autofahren
umweltfreundlicher,
sicherer
und
bequemer
machen
wird.
Und
auch
abwechslungsreicher,
da
ja
der Fahrer entscheidet, ob er oder der Autopilot fährt.
Was
für
den
Verbraucher
lediglich
die
Gewöhnung
an
etwas
Neues
bedeutet,
wird
der
Wirtschaft
Veränderungen
präsentieren,
die
in
ihrem
vollen
Umfang
heute
noch
nicht
abgesehen
werden
können.
Sicher ist nur, dass es ganze Berufsgruppen treffen wird.
Erinnert sich noch jemand daran, dass es früher den Beruf des Tankwarts gab?
Kann man sich vorstellen, dass es in 20 bis 30 Jahren in Amerika keinen Trucker mehr geben wird?
Kann man sich vorstellen, was ein Trucker sagen würde, wenn man ihm das prophezeit?
Nicht
nur
das
Klima
dieses
Planeten
verändert
sich.
Auch
die
Gesellschaft,
die
Industrie
und
die
Berufe
blicken
deutlichen
Veränderungen
entgegen.
Je
früher
man
sie
sieht,
desto
besser
kann
man sich darauf vorbereiten.